Aktuelles:
Wasser auf dem Friedhof:
- Das Wasser ist an allen Zapfstellen verfügbar.
Öffnungszeiten Friedhof:
- täglich von 7:00 Uhr bis Sonnenuntergang
Abfall auf dem Friedhof:
Leider kommt es vermehrt vor, dass Abfälle an Wegerändern abgelagert werden und nicht an der dafür vorgesehenen Stelle. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, die Abfälle von den Gräbern im Container bzw. der Plastiktonne am hinteren Eingang zu entsorgen! Bitte unterstützen Sie uns dabei, den Friedhof sauber und ordentlich zu halten!
Der Friedhof in Gera-Frankenthal steht in der Trägerschaft der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Gera – Frankenthal.
Die Leitung und Aufsicht liegen beim Gemeindekirchenrat.
Anschrift der Friedhofsverwaltung:
Ev.-luth. Pfarramt Gera-Frankenthal
Am Gerberg 1
07548 Gera-Frankenthal
Telefon: 0365 / 8 32 91 50
E-Mail Friedhofsverwaltung (Pfarramt): pfarramt@kirchgemeinde-gera-frankenthal.de
E-Mail Pfarrer Dr. Hiddemann: pfarrer@kirchgemeinde-gera-frankenthal.de
Sprechzeit: Nach Vereinbarung. Bitte rufen Sie an oder schreiben uns!
Der Friedhof dient der Bestattung Verstorbener und der Pflege der Gräber im Andenken an die Verstorbenen. Er ist zugleich Stätte der Verkündigung des christlichen Auferstehungsglaubens.
Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, die:
* bei ihrem Ableben Einwohner der Ortsteile Frankenthal, Ernsee, Windischenbernsdorf, Scheubengrobsdorf, Gera-Scheibe und Kraftsdorf-Töppeln waren oder
* bei ihrem Ableben ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder
* innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Ge-meinde beigesetzt werden.
Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung (Erlaubnis) des Friedhofsträgers. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht.
Auf dem Friedhof in Gera-Frankenthal sind kirchliche und nichtkirchliche Bestattungen möglich. Die Kirche steht für beide Bestattungsformen -nach vorheriger Vereinbarung- zur Verfügung. Für die Kirchennutzung wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 80,00 Euro erhoben und ein separater Nutzungsvertrag geschlossen.
Eine Beisetzung auf unserem Friedhof ist in einer Wahlgrabstätte oder als Urnengrabstätte in der Gemeinschaftsgrabanlage (Urnengemeinschaftsgrabanlage) möglich.
Bitte beachten Sie, dass ein Wiedererwerb bzw. eine Verlängerung der Ruhezeit in der Urnengemeinschaftsgrabanlage nicht möglich ist. Die Pflege der Urnengemeinschaftsgrabanlage wird durch den Friedhofsträger übernommen.
Nach Ablauf der Mindestruhezeit in Wahlgrabstätten ist der Erwerb des weiteren Nutzungsrechtes möglich. Die Mindestverlängerung beträgt ein Jahr. Für die Verlängerung sind die Gebühren zum Zeitpunkt der Verlängerung nach Ablauf der Nutzungszeit gültig.
Weitere Informationen lesen Sie in unserer Friedhofssatzung und in unserer Friedhofsgebührensatzung.
Sie haben Fragen oder Anliegen? Bitte zögern Sie nicht und rufen uns an bzw. schreiben Sie uns! Wir sind gerne für Sie da. Sollten wir telefonisch nicht erreichbar sein, so sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter! Wir rufen zurück.
Ihr Gemeindekirchenrat mit Pfarrer Dr. Hiddemann